Gefährliche/ unübersichtliche Kurve
Diese Meldung wurde am 14.10.2024 via api erstellt.
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Bei einem Verkehrsspiegel handelt es sich nicht um ein amtliches Verkehrszeichen oder eine Verkehrseinrichtung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Dieser entbindet nicht von der Sorgfaltspflicht und einer entsprechend angepassten Fahrweise gemäß der §§ 1 und 3 der StVO.
Die Beurteilung einer Verkehrssituation durch einen Spiegel ist problematisch, insbesondere bei der Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen. Verkehrsspiegel erzeugen ein trügerisches Gefühl der Sicherheit und werden hinsichtlich ihres Nutzens überschätzt. Vor allem Zweiradfahrer, die in den "sieben Kurven" besonders häufig anzutreffen sind, werden übersehen. Auch führen unterschiedliche Lichtverhältnisse zu Fehleinschätzungen der Entfernung und der gefahrenen Geschwindigkeit. Abgesehen davon ist die Sicht im Spiegel stark witterungsabhängig. Bei Regen, Frost oder Schnee ist ein Verkehrsspiegel nicht mehr nutzbar.
Aus diesen Gründen werden Verkehrsspiegel nur noch in äußerst seltenen Ausnahmefällen und somit sehr restriktiv im öffentlichen Raum aufgestellt.
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